AGB

Stand: 09. Juni 2026 – Version 1.0

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Bestellungen, Verträge und Leistungen über den B2B-Webshop der Verimi GmbH („Verimi") im Zusammenhang mit den dort angebotenen digitalen Identifizierungsdienstleistungen („ID2Go").
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Partner"). Verbraucher sind nicht zur Bestellung oder Nutzung berechtigt.
  3. Der Partner versichert im Bestellprozess durch aktive Bestätigung, als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder als vertretungsberechtigte Person im Auftrag eines solchen Unternehmers zu handeln, und gibt seine vollständigen Unternehmensdaten sowie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steuernummer oder vergleichbare Unternehmens- oder Steueridentifikationsnummer an.
  4. Verimi behält sich vor, die Unternehmereigenschaft, Existenz und Berechtigung des Partners sowie der handelnden Person zu prüfen und Bestellungen bei begründeten Zweifeln zurückzuweisen.
  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung, auch wenn Verimi ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
  6. Individuelle Vereinbarungen mit dem Partner haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragspartner und technische Dienstleister

  1. Vertragspartner des Partners für die über den Webshop gebuchten Identifizierungsdienstleistungen ist ausschließlich Verimi.
  2. Shopify wird von Verimi als technische Infrastruktur für den Betrieb des Webshops eingesetzt, insbesondere für den Checkout, die Bestellabwicklung sowie die Bereitstellung der Bestell- und Auftragsverwaltung, über die der Partner seine Bestellungen einsehen und verwalten kann. Shopify erbringt gegenüber dem Partner keine Identifizierungsdienstleistungen und wird nicht Partei des zwischen Verimi und dem Partner geschlossenen Vertrags. Die datenschutzrechtliche Einordnung von Shopify als Auftragsverarbeiter von Verimi ergibt sich aus Ziffer 13 und der Datenschutzerklärung von Verimi.
  3. Für den Betrieb des Webshops kann Verimi weitere technische Dienstleister, Zahlungsdienstleister und Abrechnungsdienstleister einsetzen. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Webshop enthält die Datenschutzerklärung von Verimi.

3. Begriffsbestimmungen

  1. „Identifizierungsdienstleistung" bezeichnet die im Webshop angebotenen digitalen Identifizierungsverfahren nach Maßgabe der jeweiligen Produktbeschreibung.
  2. „Identifizierungslink" bezeichnet das von Verimi bereitgestellte Zugriffsmittel zum Start einer einzelnen Identifizierung.
  3. „Identifizierungsperson" bezeichnet die natürliche Person, deren Identität auf Veranlassung des Partners geprüft werden soll.
  4. „Partner-Identifizierung" bezeichnet die Prüfung der Existenz und Berechtigung des Partners sowie der handelnden Person vor Bereitstellung des Identifizierungslinks.
  5. „Identifizierungsergebnis" bezeichnet den von Verimi systemseitig erzeugten Status oder Nachweis einer Identifizierung sowie die nach Maßgabe der Produktbeschreibung übermittelten Identitätsdaten und Bilder.
  6. „Verimi-Nutzungsverhältnis" bezeichnet das unmittelbare Rechtsverhältnis zwischen Verimi und der Identifizierungsperson, das durch Anlage eines Verimi-Kontos und Akzeptanz der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzhinweise von Verimi vor Durchführung der Identifizierung zustande kommt.

4. Vertragsgegenstand

  1. Verimi stellt dem Partner über den Webshop standardisierte digitale Identifizierungsdienstleistungen für unregulierte Anwendungsfälle zur Verfügung.
  2. Soweit im Webshop nicht ausdrücklich etwas anderes angeboten wird, bezieht sich jede Bestellung auf eine einzelne Identifizierungstransaktion.
  3. Nach Annahme der Bestellung und erfolgreicher Freigabe durch Verimi versendet Verimi den Identifizierungslink an die vom Partner angegebene E-Mail-Adresse der Identifizierungsperson.
  4. Verimi schuldet die Bereitstellung und Durchführung der gebuchten Identifizierungsdienstleistung nach Maßgabe der jeweiligen Produktbeschreibung, dieser AGB, und der Bestellbestätigung.
  5. Ein bestimmter wirtschaftlicher, regulatorischer oder rechtlicher Erfolg beim Partner ist nicht geschuldet. Insbesondere trifft Verimi keine Risiko-, Bonitäts-, Annahme-, Compliance- oder Geschäftsentscheidung für oder gegen die Identifizierungsperson.

5. Vertragsschluss, Partner-Identifizierung und Freigabe

  1. Die Darstellung von Produkten und Leistungen im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
  2. Der Partner gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab, indem er den Bestellprozess abschließt und die Bestellung über den hierfür vorgesehenen Button absendet.
  3. Im Checkout-Prozess muss der Partner diese AGB durch aktive Bestätigung akzeptieren. Ohne Akzeptanz dieser AGB ist eine Bestellung nicht möglich. Eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung wird im Rahmen dieses Vertrags nicht abgeschlossen; Einzelheiten zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit ergeben sich aus Ziffer 13.
  4. Verimi ist berechtigt, vor Annahme der Bestellung die Existenz des Unternehmens, die Identität und Berechtigung der handelnden Person sowie die Zulässigkeit des angegebenen Anwendungsfalls zu prüfen.
  5. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Verimi die Bestellung ausdrücklich annimmt oder den Identifizierungslink bereitstellt.
  6. Verimi ist berechtigt, die Bestellung abzulehnen, insbesondere wenn: (a) die Partner-Identifizierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann; (b) Zweifel an der Unternehmereigenschaft, Existenz, Identität oder Berechtigung des Partners oder der handelnden Person bestehen; (c) Angaben des Partners unvollständig, unrichtig oder nicht plausibel sind; (d) Anhaltspunkte für eine rechtswidrige, missbräuchliche, regulierte oder sicherheitsrelevante Nutzung bestehen; (e) gesetzliche, regulatorische, sanktionsrechtliche oder Compliance-Gründe entgegenstehen.
  7. Soweit im Checkout bereits vor Annahme der Bestellung eine Zahlung autorisiert oder vereinnahmt wird und Verimi die Bestellung nicht annimmt, wird Verimi den vereinnahmten Betrag erstatten oder die Zahlungsautorisierung aufheben, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Zurückbehaltungsrechte bestehen. Dies gilt nicht, soweit der Partner vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht oder eine missbräuchliche Nutzung veranlasst hat.
  8. Verimi speichert die für den Vertragsschluss maßgeblichen Bestelldaten einschließlich der einbezogenen AGB-Version, sowie der im Zeitpunkt der Bestellung maßgeblichen Produkt- und Preisinformationen. Der Partner erhält die wesentlichen Vertragsinformationen im Rahmen der Bestellbestätigung oder in sonstiger geeigneter elektronischer Form.

6. Unregulierte Anwendungsfälle und ausgeschlossene Nutzung

  1. Die über den Webshop angebotenen Identifizierungsdienstleistungen dürfen ausschließlich für unregulierte Anwendungsfälle genutzt werden.
  2. Eine Nutzung zur Erfüllung gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Identifizierungs-, Legitimations-, Sorgfalts-, Vertrauensdienste- oder sonstiger regulatorischer Anforderungen ist ausgeschlossen, sofern Verimi dies nicht ausdrücklich in Textform für das jeweilige Produkt bestätigt.
  3. Ausgeschlossen ist insbesondere die Nutzung: (a) zur Erfüllung geldwäscherechtlicher Identifizierungspflichten nach dem Geldwäschegesetz oder vergleichbaren Vorschriften; (b) für regulierte eIDAS-Vertrauensdienste; (c) für qualifizierte elektronische Signaturen; (d) für aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Kundenidentifizierungen; (e) für sonstige Anwendungsfälle, bei denen eine bestimmte gesetzliche Identifizierungsmethode, ein bestimmtes Vertrauensniveau oder eine behördlich, regulatorisch oder normativ anerkannte Konformität erforderlich ist.
  4. Der Partner sichert zu, die Identifizierungsdienstleistungen ausschließlich für rechtmäßige, unregulierte eigene Geschäftszwecke einzusetzen.
  5. Der Partner ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob die gebuchte Identifizierungsdienstleistung für seinen konkreten Zweck geeignet ist. Die Bewertung der Identifizierungsergebnisse, ihre Einordnung in die Geschäftsprozesse des Partners und alle hierauf gestützten Entscheidungen liegen ausschließlich in der Verantwortung des Partners.

7. Leistungsumfang und Durchführung

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Produktbeschreibung, diesen AGB und der Bestellbestätigung.
  2. Die Identifizierungsdienstleistungen werden standardisiert, digital und automatisiert beziehungsweise teilautomatisiert erbracht. Eine partnerspezifische Anpassung, technische Integration, Implementierungsberatung oder sonstige Projektleistung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
  3. Der Partner gibt die E-Mail-Adresse der Identifizierungsperson eigenverantwortlich in den hierfür vorgesehenen Eingabefeldern an. Der Partner ist für Inhalt, Anlass und Rechtmäßigkeit der Identifizierungsanfrage sowie für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail-Adresse verantwortlich.
  4. Verimi ist berechtigt, die Durchführung einzelner Identifizierungen abzulehnen oder abzubrechen, wenn gesetzliche, regulatorische, sicherheitsrelevante, technische oder Compliance-Gründe entgegenstehen oder wenn die Identifizierungsperson die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.
  5. Eine Identifizierung gilt als erbracht, sobald Verimi systemseitig ein Identifizierungsergebnis erzeugt oder der Vorgang nach Start aus einem von Verimi nicht zu vertretenden Grund beendet wird.
  6. Nach Erzeugung des Identifizierungsergebnisses übermittelt Verimi das Identifizierungsergebnis an den Partner. Die Übermittlung umfasst nach Maßgabe der jeweiligen Produktbeschreibung die im Identifizierungsverfahren erhobenen Identitätsdaten, das Lichtbild des Ausweisdokuments sowie das im Verfahren aufgenommene Lichtbild der Identifizierungsperson (Selfie). Mit dem Eingang der Daten beim Partner ist der Partner für deren weitere Verarbeitung eigenständig datenschutzrechtlich verantwortlich (vgl. Ziffer 13).
  7. Als erbracht gilt die Identifizierung insbesondere in folgenden Fällen: (a) die Identität wird bestätigt; (b) die Identität kann nicht bestätigt werden; (c) die Identifizierung wird wegen fehlender Mitwirkung, ungeeigneter Dokumente, fehlender technischer Voraussetzungen oder sonstiger Gründe im Verantwortungsbereich der Identifizierungsperson oder des Partners nicht erfolgreich abgeschlossen; (d) die Identifizierung wird aufgrund von Sicherheits-, Plausibilitäts- oder Betrugsindikatoren abgelehnt.
  8. Nicht als erbracht gilt eine Identifizierung, wenn sie aufgrund eines von Verimi zu vertretenden technischen Fehlers verhindert wird, bevor ein Identifizierungsergebnis erzeugt werden kann.
  9. Eine gesonderte Abnahme durch den Partner ist nicht erforderlich.

8. Identifizierungslink und zulässige Nutzung

  1. Der Partner darf den Identifizierungslink ausschließlich für die jeweils bestellte einzelne Identifizierung und ausschließlich im Rahmen des zulässigen unregulierten Anwendungsfalls verwenden.
  2. Eine Weitergabe an die Identifizierungsperson ist zulässig, soweit diese Weitergabe dem vom Partner verfolgten rechtmäßigen Geschäftszweck dient.
  3. Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung, Vermietung, Bündelung mit fremden Leistungen als eigenständiges Identifizierungsprodukt oder sonstige kommerzielle Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Verimi zulässig.
  4. Der Partner ist verpflichtet, Identifizierungslinks vor unbefugtem Zugriff zu schützen und nur an solche Personen weiterzugeben, für die die jeweilige Identifizierung rechtmäßig veranlasst wird.
  5. Der Partner haftet für jede Nutzung der ihm bereitgestellten Identifizierungslinks, soweit er diese zu vertreten hat. Für eine unbefugte Nutzung durch Dritte haftet der Partner, soweit er die unbefugte Nutzung durch zumutbare Schutzmaßnahmen hätte verhindern können.
  6. Der Partner darf die Leistungen von Verimi nicht nutzen: (a) für rechtswidrige, betrügerische, irreführende oder missbräuchliche Zwecke; (b) zur Umgehung gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen; (c) für regulierte Anwendungsfälle gemäß Ziffer 6; (d) zur Beeinträchtigung der Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme von Verimi; (e) zur Übermittlung rechtswidriger Inhalte oder Schadsoftware; (f) in einer Weise, die Rechte Dritter verletzt; (g) für sanktionierte, embargobelegte oder sonstige Compliance-relevante Zwecke, soweit dies gegen anwendbares Recht oder berechtigte Compliance-Vorgaben von Verimi verstößt.

9. Nutzungsrechte

  1. Verimi räumt dem Partner für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die gebuchte Identifizierungsdienstleistung im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen.
  2. Rechte an Software, Plattformen, Schnittstellen, Marken, Datenbanken, Dokumentationen, Benutzeroberflächen, Know-how oder sonstigen Materialien von Verimi werden dem Partner nur eingeräumt, soweit dies zur Nutzung der gebuchten Leistung erforderlich ist.
  3. Der Partner ist nicht berechtigt, Bestandteile der Leistungen von Verimi zu kopieren, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu rekonstruieren, Dritten zugänglich zu machen oder außerhalb des vertraglich vorgesehenen Zwecks zu nutzen. Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere nach §§ 69d, 69e UrhG sowie § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG, bleiben unberührt.
  4. Alle Rechte, die dem Partner nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben bei Verimi oder den jeweiligen Rechteinhabern.

10. Preise, Zahlungsbedingungen und Abrechnung

  1. Es gelten die im Webshop zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer; diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Die verfügbaren Zahlungsmethoden, Abrechnungsmodalitäten und Fälligkeiten ergeben sich aus dem Checkout-Prozess, der Produktbeschreibung, der Bestellbestätigung und/oder der jeweiligen Rechnung.
  3. Verimi stellt dem Partner die gebuchten Identifizierungsdienstleistungen unmittelbar nach dem jeweiligen Kauf in Rechnung. Die Rechnung wird dem Partner gemeinsam mit der Bestell- bzw. Fulfillment-Bestätigung übermittelt.
  4. Die Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig und wird unmittelbar im Rahmen des Checkout-Prozesses beglichen.
  5. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form an die vom Partner angegebene oder im Partnerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Während des gesetzlichen Übergangszeitraums erfolgt die Übermittlung im PDF-Format; der Partner stimmt dem ausdrücklich zu. Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben stellt Verimi auf das strukturierte E-Rechnungsformat (EN 16931) um; der Partner stellt einen geeigneten elektronischen Empfangsweg sicher.
  6. Die Zahlungsabwicklung kann über von Verimi eingebundene Zahlungsdienstleister oder über im Webshop angebotene Zahlungsfunktionen erfolgen. Für einzelne Zahlungsmethoden können ergänzende Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten, soweit diese dem Partner im Checkout angezeigt werden.
  7. Der Partner ist für die Richtigkeit seiner Rechnungs-, Steuer- und Unternehmensdaten verantwortlich.
  8. Kommt der Partner mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist Verimi berechtigt, nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist die Bereitstellung weiterer Identifizierungslinks zurückzuhalten, bestehende Identifizierungslinks zu sperren oder die Leistung vorübergehend auszusetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das Recht zur Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.
  9. Bei Rückbuchungen, Chargebacks oder sonstigen Zahlungsrückabwicklungen ist Verimi berechtigt, die Leistung zurückzuhalten oder Identifizierungslinks zu sperren und dem Partner hierdurch entstehende angemessene Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen, soweit die Forderung berechtigt ist und der Partner die Rückbuchung zu vertreten hat.
  10. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Partner nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Verimi anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Partners aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.

11. Refunds, Gutschriften und Stornierungen

  1. Eine Rückerstattung oder Gutschrift erfolgt nur nach Maßgabe dieser Ziffer oder soweit zwingendes Recht dies vorsieht.
  2. Wird eine Identifizierung aufgrund eines von Verimi zu vertretenden technischen Fehlers nicht erbracht, stellt Verimi nach eigener Wahl einen Ersatzlink bereit oder erstattet die hierfür gezahlte Vergütung.
  3. Kein Anspruch auf Rückerstattung, Ersatzlink oder Gutschrift besteht insbesondere, wenn: (a) die Identifizierungsperson den Prozess abbricht oder nicht abschließt; (b) die Identifizierung wegen fehlender Mitwirkung, ungeeigneter Dokumente, unzureichender technischer Voraussetzungen oder sonstiger Gründe im Verantwortungsbereich der Identifizierungsperson oder des Partners nicht erfolgreich abgeschlossen wird; (c) die Identität aus inhaltlichen, Plausibilitäts-, Sicherheits- oder Betrugsgründen nicht bestätigt werden kann; (d) der Partner falsche, unvollständige oder nicht plausible Angaben gemacht hat; (e) der Partner die Identifizierung für einen ausgeschlossenen oder regulierten Anwendungsfall nutzt oder nutzen wollte; (f) Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Verimi liegen.
  4. Rückerstattungs- oder Gutschriftanträge sind vom Partner innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung des Identifizierungsergebnisses oder nach Auftreten des technischen Fehlers in Textform unter Angabe der betroffenen Transaktion und der maßgeblichen Gründe einzureichen. Verimi kann zur Prüfung geeignete Nachweise verlangen.

12. Mitwirkungspflichten des Partners

  1. Der Partner stellt sicher, dass alle von ihm im Rahmen der Bestellung und Nutzung angegebenen Informationen vollständig, richtig und aktuell sind.
  2. Der Partner stellt insbesondere sicher, dass Unternehmensdaten, Kontaktdaten, Rechnungsdaten, Steuerdaten, Angaben zur handelnden Person und Angaben zum Anwendungsfall korrekt sind.
  3. Der Partner versichert, dass er zur Veranlassung der Identifizierung der jeweiligen Identifizierungsperson berechtigt ist und über eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Übermittlung der E-Mail-Adresse und sonstiger Kontaktdaten der Identifizierungsperson an Verimi sowie für die anschließende Verarbeitung des Identifizierungsergebnisses einschließlich der mit dem Identifizierungsergebnis übermittelten Daten und Bilder verfügt. Der Partner sichert insbesondere zu, dass er für die Verarbeitung biometrischer Daten (Lichtbild des Ausweisdokuments, Selfie) über eine eigene Rechtsgrundlage nach Art. 9 DSGVO verfügt, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten umgesetzt hat und seinen Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO gegenüber der Identifizierungsperson nachgekommen ist.
  4. Der Partner ist verpflichtet, die Identifizierungsperson vor Übermittlung ihrer Kontaktdaten an Verimi ordnungsgemäß über die eigene Datenverarbeitung des Partners gemäß Art. 13 DSGVO zu informieren, insbesondere über Anlass, Zweck, Rechtsgrundlage und Verantwortlichkeit der Identifizierungsanfrage sowie über die Übermittlung der Kontaktdaten an Verimi. Die Information der Identifizierungsperson über die Datenverarbeitung durch Verimi im Rahmen des Identifizierungsverfahrens erfolgt unmittelbar durch Verimi über deren Datenschutzhinweise im Identifizierungsflow.
  5. Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, das erhaltene Identifizierungsergebnis zu prüfen, zu bewerten und in seine Geschäftsprozesse einzuordnen.
  6. Der Partner bleibt insbesondere selbst verantwortlich für die Einhaltung etwaiger aufsichts-, berufs-, steuer-, handels-, arbeits-, zivil-, datenschutz- oder sonstiger rechtlicher Pflichten in seinem Verantwortungsbereich.
  7. Der Partner wird Verimi unverzüglich informieren, wenn er eine unbefugte Nutzung, einen Sicherheitsvorfall, eine Fehlfunktion, einen Missbrauchsverdacht oder sonstige Umstände feststellt, die die vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen können.

13. Datenschutz

  1. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
  2. Verimi und der Partner sind hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Identifizierungsdienstleistung jeweils eigenständig Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Parteien sind sich einig, dass weder eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO noch eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zwischen ihnen besteht.
  3. Verimi ist eigenständig Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Identifizierungsperson im Rahmen der Durchführung der Identifizierungsdienstleistung, insbesondere für: (a) die Anlage des Verimi-Kontos der Identifizierungsperson sowie das Verimi-Nutzungsverhältnis; (b) die Aufnahme von Identitätsdaten, Ausweisdokumenten, biometrischen Daten (einschließlich Lichtbild des Ausweises und Selfies) sowie sonstigen für die Identitätsprüfung erforderlichen Daten; (c) die Durchführung der eigentlichen Identitätsprüfung einschließlich aller damit verbundenen Plausibilitäts-, Sicherheits- und Betrugspräventionsprüfungen; (d) die Einholung der ausdrücklichen Einwilligung der Identifizierungsperson nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO für die Verarbeitung biometrischer Daten einschließlich der Übermittlung an den Partner; (e) die Information der Identifizierungsperson über die Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DSGVO durch die Datenschutzhinweise von Verimi; (f) die Erfüllung von Betroffenenrechten der Identifizierungsperson im Hinblick auf die im Identifizierungsverfahren und in ihrem Verimi-Konto verarbeiteten Daten; (g) die Erstellung des Identifizierungsergebnisses sowie eine etwaige Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Art. 35 DSGVO für den Identifizierungsprozess.
  4. Der Partner ist eigenständig Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO insbesondere für: (a) die Auswahl der Identifizierungsperson und die Entscheidung, deren Identifizierung zu veranlassen; (b) die Erhebung und Übermittlung der E-Mail-Adresse oder sonstiger Kontaktdaten der Identifizierungsperson an Verimi zum Zweck der Versendung des Identifizierungslinks; (c) das Vorliegen einer ausreichenden Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO für die Veranlassung der Identifizierung und die Übermittlung der Kontaktdaten an Verimi; (d) die Information der Identifizierungsperson über die eigene Datenverarbeitung des Partners gemäß Art. 13 DSGVO, insbesondere über Anlass, Zweck und Rechtsgrundlage der Identifizierungsanfrage sowie über die Übermittlung an Verimi; (e) die Entgegennahme, Speicherung, Auswertung und weitere Nutzung des Identifizierungsergebnisses und der mit dem Identifizierungsergebnis übermittelten Daten (einschließlich Lichtbild des Ausweises und Selfie) für die Zwecke des Partners; (f) die Erfüllung von Betroffenenrechten der Identifizierungsperson im Hinblick auf die beim Partner gespeicherten Daten.
  5. Die Übermittlung des Identifizierungsergebnisses einschließlich der zugehörigen Daten von Verimi an den Partner erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und – soweit biometrische Daten betroffen sind – auf Grundlage der von Verimi gegenüber der Identifizierungsperson eingeholten ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Sobald die Daten beim Partner eingegangen sind, verarbeitet der Partner diese in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit.
  6. Der Partner sichert zu, dass er die für die Veranlassung der Identifizierung und die Übermittlung der Kontaktdaten der Identifizierungsperson an Verimi erforderliche Rechtsgrundlage besitzt. Für eine Verletzung dieser Zusicherung stellt der Partner Verimi nach Maßgabe von Ziffer 17 frei.
  7. Soweit Verimi personenbezogene Daten des Partners oder der für den Partner handelnden Personen zur Bereitstellung des Webshops, zur Bestellabwicklung, zur Partner-Identifizierung, zur Abrechnung, zur Missbrauchsprävention oder zur Kommunikation verarbeitet, erfolgt dies in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit von Verimi. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Verimi.
  8. Für den Betrieb des Webshops setzt Verimi technische Dienstleister ein, insbesondere Shopify als Shop- und Checkout-Plattform. Soweit diese Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag von Verimi verarbeiten, erfolgt dies auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
  9. Der Partner darf Identifizierungslinks nicht an Personen übermitteln, wenn die Übermittlung oder spätere Nutzung der Identifizierungsergebnisse gegen Datenschutzrecht, Geheimhaltungspflichten oder sonstige Rechte der betroffenen Person verstoßen würde.

14. Verfügbarkeit, Wartung und Leistungsänderungen

  1. Verimi erbringt die Leistungen im Rahmen der tatsächlichen technischen und betrieblichen Verfügbarkeit.
  2. Verimi bemüht sich, Unterbrechungen, Wartungsfenster und Störungen möglichst gering zu halten und angemessen zu beheben.
  3. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder Service-Level-Garantie wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Verimi strebt eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit des Webshops und der Identifizierungsdienstleistung von 99% an, ohne dass hiermit eine vertragliche Zusicherung verbunden ist.
  4. Verimi ist berechtigt, Leistungen weiterzuentwickeln, zu ändern oder anzupassen, soweit ein sachlicher Grund besteht, die wesentlichen Funktionen der gebuchten Leistung nicht erheblich beeinträchtigt werden und die Änderung für den Partner zumutbar ist.
  5. Änderungen können insbesondere erforderlich sein aufgrund technischer Weiterentwicklung, Sicherheitsanforderungen, regulatorischer Vorgaben, Änderungen bei Drittanbietern, Missbrauchsprävention oder zur Verbesserung der Nutzererfahrung.
  6. Über nicht nur unerhebliche Änderungen wird Verimi den Partner, soweit möglich, in geeigneter Weise mit angemessenem Vorlauf informieren.
  7. Verimi kann Leistungen oder Identifizierungslinks vorübergehend sperren, einschränken oder nicht ausführen, soweit dies erforderlich ist, um Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit, Rechtskonformität oder berechtigte Interessen von Verimi, Partnern, Identifizierungspersonen oder Dritten zu schützen.

15. Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Verimi gewährleistet nicht, dass die Identifizierungsdienstleistungen für alle vom Partner beabsichtigten Zwecke geeignet sind oder regulatorische Anforderungen des Partners erfüllen.
  3. Verimi übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Angaben, die von Identifizierungspersonen, öffentlichen Registern, Dokumenten, Drittquellen oder sonstigen externen Quellen stammen, soweit Verimi diese Angaben nicht selbst zu vertreten hat.
  4. Entscheidungen, Prüfungen, Risikobewertungen, Annahmeentscheidungen oder sonstige geschäftliche Maßnahmen des Partners auf Grundlage von Identifizierungsergebnissen erfolgen ausschließlich in eigener Verantwortung des Partners.
  5. Verimi ist nicht verpflichtet, die Identifizierungsergebnisse über die in der Produktbeschreibung beschriebenen Prüfschritte hinaus auf Plausibilität, Bonität, Sanktionierung, politische Exponiertheit oder sonstige geschäftsbezogene Risiken zu untersuchen. Die Beauftragung gesonderter Prüfungen bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
  6. Der Partner hat erkennbare Störungen oder Mängel unverzüglich über die von Verimi bereitgestellten Kontaktwege zu melden.

16. Haftung

  1. Verimi haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Verimi unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Verimi außerdem bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Verimi nach Maßgabe von Ziffer 16 (7) auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  4. Im Übrigen ist die Haftung von Verimi ausgeschlossen, soweit sich nicht aus den Ziffern 16 (1), (2), (3) oder (5) etwas anderes ergibt.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für arglistig verschwiegene Mängel, übernommene Garantien sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleibt unberührt.
  6. Soweit die Haftung von Verimi beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von Verimi.
  7. Die Haftung von Verimi für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 16 (3) ist pro Schadensfall begrenzt auf den höheren der folgenden Beträge: (i) das Zehnfache des für die betroffene Identifizierung vom Partner an Verimi gezahlten Nettoentgelts oder (ii) 500 EUR; insgesamt jedoch höchstens 5.000 EUR. Die Gesamthaftung von Verimi gegenüber demselben Partner für alle innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten eintretenden Schadensfälle ist auf 25.000 EUR begrenzt. Diese Begrenzungen gelten nicht für die in den Ziffern 16 (1), (2) und (5) geregelten Fälle. Mehrere Schadensfälle, die auf einer einheitlichen Ursache oder einem einheitlichen, zeitlich und sachlich zusammenhängenden Vorgang beruhen, gelten als ein Schadensfall.

17. Freistellung

  1. Der Partner stellt Verimi von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Verimi aufgrund einer vom Partner zu vertretenden rechtswidrigen, vertragswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Leistungen geltend machen.
  2. Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit: (a) der rechtswidrigen oder unberechtigten Veranlassung einer Identifizierung; (b) der Nutzung der Identifizierungsdienstleistungen für regulierte oder ausgeschlossene Anwendungsfälle; (c) fehlenden Rechtsgrundlagen oder Informationen gegenüber Identifizierungspersonen; (d) der unzulässigen Nutzung von Identifizierungsergebnissen; (e) Verstößen gegen Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Sanktionen, Exportkontrolle oder sonstige Compliance-Anforderungen; (f) der Verletzung von Rechten Dritter durch den Partner.
  3. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Verimi wird den Partner über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Verteidigung geben. Verimi wird ohne vorherige Abstimmung mit dem Partner keine Anerkenntnisse abgeben und keine Vergleiche schließen, soweit dies Verimi zumutbar ist und berechtigte Interessen von Verimi nicht entgegenstehen. Weitergehende Ansprüche von Verimi bleiben unberührt.

18. Laufzeit, Sperrung und Kündigung

  1. Der Vertrag über eine einzelne Identifizierung beginnt mit Annahme der Bestellung durch Verimi und endet mit vollständiger Erbringung der gebuchten Identifizierungsdienstleistung, soweit sich aus gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder diesen AGB nichts anderes ergibt.
  2. Soweit für den Partner ein Nutzerkonto eingerichtet wird, kann Verimi dieses Nutzerkonto sperren oder löschen, wenn dies zur Abwehr von Missbrauch, zur Wahrung der Sicherheit der Systeme, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder aufgrund längerer Inaktivität erforderlich ist und berechtigte Interessen des Partners nicht entgegenstehen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Verimi insbesondere vor, wenn: (a) der Partner erheblich oder wiederholt gegen diese AGB verstößt; (b) der Partner Leistungen rechtswidrig, missbräuchlich oder für regulierte Anwendungsfälle nutzt; (c) die Partner-Identifizierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann oder nachträglich Zweifel an der Berechtigung entstehen; (d) der Partner mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug ist; (e) die weitere Leistungserbringung gesetzliche, regulatorische, sanktionsrechtliche oder sicherheitsrelevante Risiken begründet; (f) die Nutzung des Partners Rechte Dritter oder berechtigte Interessen von Verimi erheblich beeinträchtigt.
  4. Mit Vertragsende enden sämtliche Nutzungsrechte des Partners. Bereits abgelaufene oder gesperrte Identifizierungslinks können nicht mehr genutzt werden.

19. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
  2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund ihrer Art oder der Umstände der Offenlegung als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Sicherheitsinformationen, Preise, Vertragsinhalte, Partner- und Transaktionsinformationen.
  3. Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die: (a) öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese AGB öffentlich bekannt werden; (b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren; (c) rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden; (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden; (e) aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
  4. Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen an Mitarbeitende, verbundene Unternehmen, Berater und Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und diese Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
  5. Die Vertraulichkeitspflichten gelten für drei Jahre nach Vertragsende fort. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.

20. Exportkontrolle, Sanktionen und Compliance

  1. Der Partner verpflichtet sich, alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere zu Exportkontrolle, Sanktionen, Geldwäscheprävention, Korruptionsbekämpfung, Datenschutz, IT-Sicherheit und Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
  2. Der Partner darf die Leistungen von Verimi nicht nutzen, wenn hierdurch anwendbare Sanktionen, Embargos, Exportkontrollvorschriften oder sonstige gesetzliche Beschränkungen verletzt würden.
  3. Der Partner sichert zu, dass er nicht auf einer einschlägigen Sanktionsliste geführt wird und die Leistungen nicht für sanktionierte Personen, Organisationen, Länder oder Zwecke verwendet.
  4. Verimi ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, Leistungen auszusetzen oder Verträge außerordentlich zu kündigen, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen diese Ziffer besteht.
  5. Der Partner wird Verimi auf Anfrage angemessene Informationen zur Verfügung stellen, soweit dies zur Prüfung der Einhaltung dieser Ziffer erforderlich und dem Partner zumutbar ist.

21. Änderungen dieser AGB

  1. Verimi kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Partner zumutbar ist.
  2. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Änderungen der Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, bei neuen aufsichtsrechtlichen oder regulatorischen Anforderungen, bei sicherheitsrelevanten Erfordernissen sowie bei wesentlichen technischen Weiterentwicklungen, die ein Festhalten an der bisherigen Regelung unzumutbar machen.
  3. Eine einseitige Änderung von Preisen oder von Hauptleistungspflichten der Parteien ist auf Grundlage dieser Klausel ausgeschlossen.
  4. Für bereits abgeschlossene Einzelbestellungen gelten die im Zeitpunkt der Bestellung einbezogenen AGB, soweit nicht zwingende Gründe eine Änderung erfordern oder der Partner der Änderung zustimmt.
  5. Bei Dauerschuldverhältnissen oder Nutzerkonten wird Verimi den Partner über nicht nur unerhebliche Änderungen, soweit möglich, in geeigneter Weise mit angemessenem Vorlauf informieren. Widerspricht der Partner einer Änderung innerhalb der mitgeteilten Frist, kann Verimi das betroffene Dauerschuldverhältnis oder Nutzerkonto mit angemessener Frist kündigen.

22. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende kollisionsrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
  2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
  3. Verimi darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger übertragen, soweit berechtigte Interessen des Partners nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Eine Übertragung durch den Partner bedarf der vorherigen Zustimmung von Verimi.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  5. Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.